Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen Innovative Booking Eventagentur, Winterthur, Schweiz
Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (”AGVB”) ersetzen alle früheren AGVB. Bedingungen des Kunden sind für Innovative Booking nur bindend, wenn sie diese schriftlich anerkannt hat.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich Innovative Booking Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten weder weitergegeben, noch sonst zugänglich gemacht werden.
Die Angebote von Innovative Booking sind freibleibend und ohne Verpflichtung. Veranstaltungsaufträge gelten erst als angenommen, wenn Innovative Booking diese schriftlich bestätigt oder ausgeführt hat.
Abänderungen und Ergänzungen der AGVB bedürfen einer zusätzlichen schriftlichen Vereinbarung. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGVB unwirksam sein, so bleiben deren übriger Inhalt wirksam.
Waren und Dienstleistungen von Innovative Booking sind durch eingetragene und gesetzlich geschützte Marken gekennzeichnet. Sie dürfen weder durch Hinweise in Preislisten, Offerten, noch irgendwie mit anderen Produkten in Zusammenhang gebracht werden. Innovative Booking ist berechtigt, Daten, die sie im Rahmen der Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden oder von Dritten erhält, im Sinne des Bundesgesetzes über den Datenschutz vom 19. Juni 1992 zu speichern und zu verarbeiten.
Preise
Die Preise verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer und in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Die Rückforderung von Mehrwertsteuervorleistungen aus dem In- und Ausland ist auch bei einer Fakturierung über Innovative Booking Sache des Kunden. Die aus nicht rückforderbaren Leistungen entstehende "Taxe occulte" ist durch den Kunden zu tragen.
Die Preise gelten für die gesamte Leistung von Innovative Booking, jedoch ohne Versicherung.
Sie beruhen auf den aktuellen Fremdkosten für die von Innovative Booking regelmässig beigezogenen Dienstleistungsunternehmungen. Nicht vorhersehbare Veränderungen dieser Grundlagen erlauben eine entsprechende Anpassung der Preise gegenüber dem Kunden. Die Mehrwertsteuer von 8%, Zoll- und Zollabfertigungskosten werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.
Im Falle von Änderungen aufgrund von Wünschen, bzw. neuen Foderungen des Kunden nach Vertragsabschluss, wie zB zeitliche Verschiebungen, zusätzliche Bedürfnisse, Miteinbezug zusätzlicher Kampagnen etc. behält sich Innovative Booking vor, einen nach zusätzlichem Zeit- und Sachaufwand bemessenen Aufschlag zu verrechnen.
Die Agenturfee liegt je nach Auftrag zwischen 15 bis 20% des gesamten Auftragsvolumens.
Leistungserbringung
Höhere Gewalt und andere von Innovative Booking nicht verschuldete Ereignisse, die die vertraglich vereinbarte Leistung verunmöglichen, insbesondere Ressourcenmangel, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen etc., berechtigen Innovative Booking, die Durchführung der Veranstaltung hinauszuschieben oder von der Leistungspflicht zurückzutreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.
Befindet sich Innovative Booking durch ihr eigenes Verschulden in Verzug, so steht dem Kunden das Recht zu, gegen Innovative Booking gemäss den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vorzugehen.
Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von Innovative Booking sind zahlbar netto Kasse, d.h. ohne Abzüge aller Art innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Erfüllungsort für die Auftragserteilung und Zahlung ist die Geschäftsstelle von Innovative Booking in 8400 Winterthur | CH.
Zahlungen werden wie nachfolgend aufgelistet fällig:
Variante 1: Der Kunde stellt die Rechnungsadresse
1. Alle laufenden Rechnungen werden direkt an den Kunden gestellt.
Die Rechnungen indes werden vor Zustellung an den Kunden durch Innovative Booking auf ihre Richtigkeit hin geprüft und erst nach entsprechender Visierung dem Kunden zur Zahlung innerhalb der entsprechenden Frist weitergeleitet. In diesem Fall muss die Rechnungsadresse spätestens 30 Tage vor der Veranstaltungsdurchführung mitgeteilt werden. Fakturierung muss ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich möglich sein.
Variante 2: Innovative Booking stellt die Rechnungadresse
Der Kunde hat die laufend anfallenden Aufwände für einen Anlass vorzufinanzieren, er kann aber spätestens 60 Tage vor Veranstaltungsdurchführung Innovative Booking schriftlich anweisen die Vorfinanzierung für ihn zu übernehmen. In diesem Fall bestehen zwei Möglichkeiten:
2.1: Akontoanzahlungen des Kundes und Schlussabrechnung
Innovative Booking schreibt dafür A-Konto Rechnungen, die innert 20 Tagen spätestens jedoch bis 30 Tage vor der Veranstaltungsdurchführung zu begleichen sind. Sobald die gesamte Veranstaltung abgerechnet wurde, macht Innovative Booking eine Schlussabrechung aufgrund dieser ein letzter offener Betrag feststeht und mittels Abschlussrechnung abschliessend verrechnet wird.
2.2: Vorfinanzierung durch Innovative Booking
Wünscht der Kunde eine komplette Vorfinanzierung durch Innovative Booking, so erhöhen sich die Eventkosten pauschal um 5% des Gesamtpreises, unabhängig jeglicher Budget- oder Kostendachrestriktionen. Unabhängig von dieser Abmachung sind aber folgende Zahlungen sicher zu leisten: 50 % nach Vertragsabschluss; 50 % nach Durchführung des Anlasses.
Zahlungen werden stets der am längsten fälligen Rechnung angerechnet.
Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage wesentlich, so kann Innovative Booking auf alle Forderungen aus den Geschäftsverbindungen, auch soweit diese gestundet sind, sofortige Barzahlung oder Sicherstellung verlangen; dies gilt auch, wenn Innovative Booking Wechsel oder Schecks angenommen hat.
Unter denselben Voraussetzungen kann Innovative Booking bei allen laufenden Geschäften weitere Vorauszahlungen verlangen. Kommt der Kunde dieser Abmachung nicht nach, so kann Innovative Booking aus dem Vertragsverhältnis umgehend austreten, ohne dass der Kunde hieraus Ersatzansprüche geltend machen kann.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist können unbeschadet Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Zürcher Kantonalbank, Zürich berechnet werden, sowie für den daraus resultierenden Mehraufwand ein Verzugsschadenersatz eingefordert werden.
Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Verrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen irgendwelcher Art des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
Bankverbindung: ZKB, Zürich, Innovative Booking, IBAN: CH83 0070 0110 0072 2164 0
Beanstandungen und Mängelrügen
Beanstandungen des Kunden wegen unvollständiger, unrichtiger oder mangelhafter Leistung kann Innovative Booking nur berücksichtigen, wenn sie spätestens 10 Tage nach Durchführung der Veranstaltung in schriftlicher Form eingeschrieben zuhanden Innovative Booking der Post übergeben werden.
Haftung
Innovative Booking haftet dem Kunden gegenüber für eine sorgfältige Auswahl und die Kontrolle der für die Leistungserbringung beigezogenen Unternehmungen, sowie für eine gewissenhafte Organisation der Veranstaltung.
Soweit nicht in diesem AGVB etwas anderes bestimmt ist, sind Ersatzansprüche des Kunden gegenüber Innovative Booking ausgeschlossen, sofern sie nicht aus rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Eine Haftung für Hilfspersonen besteht für Innovative Booking in jedem Falle nur, sofern diese dem Kunden grob-fahrlässig oder in rechtswidriger Absicht einen Schaden zugeführt haben.
Innovative Booking übernimmt insbesondere keine Haftung für schlecht verkaufte oder besuchte Veranstaltungen.
Die Höhe von Schadenersatzansprüchen gegenüber Innovative Booking ist auf den Arrangementpreis begrenzt und kann nur unmittelbaren Schaden erfassen.
Rückzug des Auftrages
Wird ein Auftrag zurückgezogen oder die Veranstaltung abgesagt, so haftet der Auftraggeber für die bereits von Innovative Booking vorgenommenen Vorbereitungshandlungen und Auslagen. Findet der Rückzug des Auftrages innert den 20 Arbeitstagen vor der geplanten Veranstaltung statt, so ist zuzüglich den Vorleistungen das gesamte Agenturhonorar zu entrichten.
Versicherung der Veranstaltung
Der Abschluss von Sach-, Personen- oder sonstigen Risikoversicherungen für die Veranstaltung selbst obliegt dem Kunden. Innovative Booking stellt sich auf Wunsch des Kunden jedoch zur Verfügung, ihm bei der Vermittlung solcher Versicherungsverträge diesbezügliche Hilfestellung zu bieten.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese ABGV ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Gerichtsstand ist die Stadt Winterthur. Innovative Booking ist jedoch berechtigt, den Kunden wahlweise auch an dessen Wohnsitz bzw. Sitz oder Niederlassung einzuklagen.
Innovative Booking, Schaffhauserstrasse 163, 8400 Winterthur | CH
Innovative Booking, 01.02.2019